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AGB

der UEBEX Congresspark GmbH

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, und Veranstaltungsräumen der UEBEX Congresspark GmbH zur Durchführung von MICE-Veranstaltungen (Meetings, Incentives, Conferences, Events) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen, welche durch die UEBEX Congresspark GmbH bezogen werden. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs bedürfen der beidseitigen Vereinbarung in Schriftform. Der Kunde akzeptiert diese Bedingungen und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.

2.1.Buchungen von Veranstaltungen

Um eine Buchung zu garantieren, ist eine beidseitige Buchungsbestätigung Voraussetzung. Hierin wird der gesamte Leistungsumfang aufgelistet, der für die Veranstaltung benötigt wird.

2.2.Garantie der teilnehmenden Personen

Der UEBEX Congresspark benötigt bei allen Veranstaltungen bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung die genauen Angaben der teilnehmenden Personen. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Kunden auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Liegt die Zahl der tatsächlich erscheinenden Gäste über der angegebenen Mindestzahl, erfolgt die Verrechnung gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Sollte keine endgültige Garantie bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein, so gilt die Personenanzahl laut Buchungsbestätigung als garantierte Mindestanzahl und wird als solche verrechnet. Maßgebliche Änderungen des Veranstaltungsprogramms oder eine Erhöhung der Teilnehmerzahl haben eine Anpassung des vereinbarten Preises zur Folge.

2.3.Stornobedingungen für Veranstaltungen

Bei gesamter Stornierung einer Veranstaltung durch den Kunden gelten folgende Bedingungen:

Bis zwei Monate vor der Veranstaltung kostenfrei

Bis ein Monat vor der Veranstaltung 50% des erwarteten Umsatzes

Weniger als ein Monat vor der Veranstaltung 75% des erwarteten Umsatzes

Für Veranstaltungen die erst innerhalb der Stornofrist gebucht werden, gelten zum Zeitpunkt des

Vertragsabschlusses die oben angeführten Stornobedingungen.

Bei Stornierung einer Veranstaltung durch den Kunden gehen aus der Vorbereitung entstehende Kosten (Anmietung von technischen Geräten, Hotelbuchungen, Beauftragung von Caterings etc.) im vollen Umfang zu Lasten des Kunden.

2.4.Stornierung einer Veranstaltung durch UEBEX Congresspark GmbH

Die UEBEX Congresspark GmbH ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, insbesondere wenn Umstände über die Art der Veranstaltung oder den Ablauf bekannt werden, welche den normalen Geschäftsbetrieb gefährden bzw. den Ruf schädigen, wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht rechtzeitig eingehen oder wenn höhere Gewalt eintritt (Krieg, Terror, Aufruhr, Streik, Besatzung, vollständiger Zusammenbruch der Versorgungseinrichtungen, vollständige Einstellung des Flugverkehrs ausgenommen Streik und Wettereinflüsse - angeführte Punkte gelten jedoch nur, wenn der UEBEX Congresspark und der Kunde unmittelbar davon betroffen sind). Keinesfalls ist der Kunde in diesen Fällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.

 

3.DEFINITIONEN

3.1.Preise

Alle Preise sind in Euro (EUR), verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sind bis auf Widerruf gültig. Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die jeweiligen Räumlichkeiten mit dem darin vereinbarten befindlichen Mobiliar.

3.2.Catering

Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde Speisen und Getränke von der UEBEX Congresspark GmbH bzw. über ein beauftragtes Cateringunternehmen. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

Auswahl Menü und Getränke: Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu garantieren, ist der Kunde angehalten, die Auswahl des Menüs und der Getränke bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung bekanntzugeben. Die Verrechnung des Menüs erfolgt nach Auswahl und bestellter Personenanzahl. Die Getränke, welche nicht in der Seminarpauschale enthalten sind, werden nach tatsächlichem Verbrauch auf die Gesamtrechnung gesetzt.

3.3.Event Dekorationen

Der Kunde ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Personal des UEBEX Congressparks schriftlich mitzuteilen und eine entsprechende Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Anbringung von Dekorationen muss durch fachmännisches Personal und mit der größten Vorsicht erfolgen. Alle feuerpolizeilichen Bestimmungen müssen beachtet werden. Bereitgestellte Dekorationen bleiben auch nach der Veranstaltung Eigentum des UEBEX Congressparks.

Dekorationsmaterial: Dekorationen mit Blumenblättern, Goldstaub, Konfetti o.ä. sind nicht gestattet. Sollte derartiges Dekorationsmaterial verwendet werden, verrechnet der Congresspark dem Kunden eine Reinigungspauschale in Höhe von 15% der Raummiete. Die Verwendung aller Art von Kerzen, Sternspritzer/Sternwerfer, Feuerwerk sowie Sky oder Himmelslaternen sind mit dem verantwortlichen Personal des UEBEX Congressparks abzusprechen.

Umräumarbeiten durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Einwilligung des UEBEX Congressparks. Kurzfristig anfallende sowie nicht besprochene Umräumarbeiten werden mit 15% der Raummiete verrechnet.

3.4.Zusatzleistungen

Sämtliche vom UEBEX Congresspark im Auftrag des Kunden gebuchte Leistungen bei Drittfirmen werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% weiterverrechnet. Reklamationen sind bei der jeweiligen Drittfirma ohne Beteiligung des UEBEX Congressparks geltend zu machen.

3.5.Drucksorten/Medienanzeigen

Die Verwendung von Logos/Bildern des UEBEX Congressparks in jeglicher Form durch den Kunden bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist der UEBEX Congresspark berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dem UEBEX Congresspark für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

3.6.Feuerpolizeiliche Regelungen

Der Kunde muss die Brandschutzordnung des UEBEX Congressparks befolgen. Dies beinhaltet insbesondere, dass keine Fluchtwege versperrt werden dürfen sowie, dass das allgemeine Rauchverbot einzuhalten ist. Rauchen, offenes Feuer etc. sind in Innenbereichen nicht gestattet.

 

3.7.Haftung

Der Kunde haftet für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter, Beauftragte des

Kunden verursacht werden. Gegebenenfalls kann der UEBEX Congresspark den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Kunden verlangen. Der UEBEX Congresspark haftet für Beschädigungen eingebrachter Gegenstände oder Verlust derselben nur bei eigenem Verschulden und keinesfalls bei Verschulden von Drittfirmen. Bei Anbringung von Dekoration müssen feuerpolizeiliche Bestimmungen eingehalten werden. Strafen, die aus Nichteinhaltung dieser Bestimmungen resultieren, werden voll vom Kunden getragen. Die Räume und das Mobiliar werden mittels einer Raumbegehung („Inventar“) vor und nach der Veranstaltung auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen hin überprüft. Sämtliche Räumlichkeiten sind im Originalzustand zu hinterlassen. Entstandene Schäden oder abhandengekommene Gegenstände werden zu Lasten des Kunden verrechnet. Der UEBEX Congresspark behält sich das Recht vor, einen verantwortlichen Mitarbeiter vor Ort zu einzusetzen, welcher mit EUR 50,00 pro Stunde (EUR 70,00 nach 22:00 Uhr) verrechnet wird.

3.8.Freistellungserklärung

Der Veranstalter erklärt, den UEBEX Congresspark und dessen Vertreter von sämtlichen Ansprüchen, welcher Art auch immer (insbesondere resultierend aus Verlusten und Beschädigungen von Fahrnissen bzw. von Personenschäden am Vertragspartner, dessen Kunden bzw. sonstigen Dritten) freizustellen und diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Der Veranstalter nimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich zur Kenntnis, dass weder Personen noch Fahrnisse (wie insbesondere auch Fahrzeuge) seitens des UEBEX Congressparks gegen Schäden, welcher Art auch immer, versichert sind. Der UEBEX Congresspark empfiehlt dem Kunden daher diesbezüglich den Abschluss einer Versicherung.

3.9.Wertsachen

Für Wertgegenstände inkl. Bargeld wird vom UEBEX Congresspark keine Haftung übernommen.

3.10.Rechnungslegung

Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung ausgestellt und falls nicht anders vereinbart digital per Email an den Kunden zugestellt. Die Rechnung ist prompt ohne Abzug mittels Überweisung auf das unter Punkt 3.12. angegebene Konto zu begleichen.

3.11.Gerichtsstand

Anwendbar auf den Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das Landesgericht Wels.

3.12. Bankverbindung: Erste Bank IBAN AT76 2011 1829 1599 9600.

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